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NOTARIAT

Erbrecht - Immobilienrecht - Strafrecht

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Erbrecht - Immobilienrecht - Strafrecht

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Der Notar – Unabhängig und Neutral

Als Notare sind wir Träger eines öffentlichen Amtes. Unsere Tätigkeit erfolgt im Interesse derjenigen, die sich an uns wenden. 

Das Vertrauen unserer Mandanten beruht auf unserer Professionalität. Eine korrekte und komplikationsfreie  Abwicklung aller behördlichen Notwendigkeiten gehören ebenso zu unserem Portfolio wie präzise, gesetzeskonforme Formulierungen in Urkunden, Verträgen und sonstigen Dokumenten.

Notariat
Das Gesetz schreibt genau vor, wo notarielle Beteiligung zur Rechtssicherheit notwendig ist. Zu den einzelnen Rechtsgebieten kann nur beispielhaft dargestellt werden, welche Arbeitsschwerpunkte vorliegen.

I. Immobilienrecht
Der Notar gestaltet Immobilienkaufverträge (Wohnungseigentum, Grundbesitz, Einfamilienhauses- und Baugrundstücke, Anlageimmobilien) und Teilungserklärungen.

II. Erbrecht
Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Behindertentestament, Erbverträge, Erbteilsübertragung, Nachlassauseinandersetzungen, Erbscheine, europäisches Nachlasszeugnis, Erbausschlagungen, Nachfolgeplanung, lebzeitige Immobilienübertragung

III. Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung von Gesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft, GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine)

IV. Familienrecht
Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Regelungen beim Immobilienerwerb bei nicht verheirateten Paaren, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarungen